Published On: August 7th, 2025

„Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Briefwahlunterlagen zu beantragen, u.a. Online-Beantragung auf der Internetseite der Gemeinde Südlohn unter www.suedlohn.de/wahlschein/ ab dem 7. August 2025.“

Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters und Fachbereichsleiter Markus Lask © Lask 2025

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die Kommunalwahlen finden in Nordrhein-Westfalen am 14. September 2025 statt. Gewählt werden der Gemeinderat und die Bürgermeisterin / der Bürgermeister der Gemeinde Südlohn, der Kreistag, sowie die Landrätin / der Landrat.

Die Gemeinde Südlohn teilte heute mit, dass insgesamt 7.734 Wahlbenachrichtigungen versendet wurden, die bis spätestens zum 24. August 2025 bei den Wahlberechtigten ankommen sollen.

Wichtig:

➡️ Wahlberechtigte können ihren Antrag auf Briefwahl bereits ab heute stellen!

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Briefwahlunterlagen zu beantragen:

  • Online-Beantragung auf der Internetseite der Gemeinde Südlohn unter www.suedlohn.de/wahlschein/ ab dem 7. August 2025,
  • Online-Beantragung durch Abscannen des personalisierten QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung,
  • Beantragung auf postalischem Weg durch Ausfüllen des Wahlscheinantrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung und Zusendung des Antrages per Post  an die Gemeinde Südlohn,
  • Beantragung der Briefwahlunterlagen per E-Mail an wahlamt@suedlohn.de unter Nennung des Vornamens, Nachnamens, Geburtsdatum und Anschrift,
  • Persönlich im Rathaus der Gemeinde Südlohn unter Vorlage eines Ausweisdokumentes.

❗️Eine telefonische Antragsstellung ist generell nicht möglich!❗️

Mehr Informationen auf der Internetseite der Gemeinde Südlohn unter www.suedlohn.de/wahlen

Ihr
Markus Lask

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