„Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Briefwahlunterlagen zu beantragen, u.a. Online-Beantragung auf der Internetseite der Gemeinde Südlohn unter www.suedlohn.de/wahlschein/ ab dem 7. August 2025.“
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Kommunalwahlen finden in Nordrhein-Westfalen am 14. September 2025 statt. Gewählt werden der Gemeinderat und die Bürgermeisterin / der Bürgermeister der Gemeinde Südlohn, der Kreistag, sowie die Landrätin / der Landrat.
Die Gemeinde Südlohn teilte heute mit, dass insgesamt 7.734 Wahlbenachrichtigungen versendet wurden, die bis spätestens zum 24. August 2025 bei den Wahlberechtigten ankommen sollen.
Wichtig:
➡️ Wahlberechtigte können ihren Antrag auf Briefwahl bereits ab heute stellen!
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Briefwahlunterlagen zu beantragen:
- Online-Beantragung auf der Internetseite der Gemeinde Südlohn unter www.suedlohn.de/wahlschein/ ab dem 7. August 2025,
- Online-Beantragung durch Abscannen des personalisierten QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung,
- Beantragung auf postalischem Weg durch Ausfüllen des Wahlscheinantrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung und Zusendung des Antrages per Post an die Gemeinde Südlohn,
- Beantragung der Briefwahlunterlagen per E-Mail an wahlamt@suedlohn.de unter Nennung des Vornamens, Nachnamens, Geburtsdatum und Anschrift,
- Persönlich im Rathaus der Gemeinde Südlohn unter Vorlage eines Ausweisdokumentes.
❗️Eine telefonische Antragsstellung ist generell nicht möglich!❗️
Mehr Informationen auf der Internetseite der Gemeinde Südlohn unter www.suedlohn.de/wahlen
Ihr
Markus Lask